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Warum CSI? 

Herz aller Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Uno) enthält 30 Artikel. Der wichtigste davon ist Artikel 18, der die Religionsfreiheit garantiert.

Immer noch werden Menschen wegen ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt, gefoltert oder hingerichtet. Selbst Kriege können durch unterschiedliche Auffassungen über die richtige Religion ausgelöst werden. Das Recht, seine Religion auszuüben und auch weiterzugeben, ist ein grundlegendes Menschenrecht, das zum Frieden innerhalb einer Gesellschaft und zwischen Staaten beiträgt.

Freiheit der Religion: Kirchgemeinde in Marial Bai, Südsudan. CSI  

CSI setzt sich weltweit dafür ein, dass dieses Grundrecht allen Menschen gewährt wird. Die in der Schöpfung gegebene Gottesebenbildlichkeit begründet unsere Individualität und Menschenwürde. Gott hat in Jesus Christus bestätigt, dass er den Menschen ohne jede Diskriminierung liebt. So ist Gott selber das Herz der Menschenrechte. Darum schreibt der Apostel Paulus: "Da ist nicht Jude noch Grieche, da ist nicht Sklave noch Freier, da ist nicht Mann und Frau, denn ihr alle seid einer in Christus Jesus" (Gal.3,28). In unseren öffentlichen Einsätzen für Religionsfreiheit und Menschenwürde beziehen wir uns auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Gott will die Freiheit der Menschen, damit sie ihn kennen lernen und lieben können. Dieses biblische Menschenbild ist die entscheidende Voraussetzung für die heute erreichte Freiheit des Individuums und für die rechtsstaatliche Demokratie. Das grösste Wunder für den menschlichen Geist ist die Begegnung mit dem lebendigen Gott und Schöpfer. Dabei geht uns ein inneres Licht auf - heller und grossartiger als ein Sonnenaufgang in den Bergen. Wir spüren ein klein wenig das Geheimnis Gottes, wir ahnen die Herrlichkeit, die Gott für uns in der Ewigkeit bereithält. Das ist es, was die Herzen der weltweiten CSI-Familie bewegt, und dafür lohnen sich alle Opfer und treue Fürbitte.



Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Von der Vollversammlung der Vereinten Nationen (Uno) ausgearbeitet und am 10. Dezember 1948 proklamiert:


Artikel 18: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Schweizerische Bundesverfassung

Artikel 8,2

Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Artikel 10

1. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.

2. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

3. Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.



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