30. November 2011

Drohender Genozid an religiösen Minderheiten

Die Menschenrechtsorganisation Christian Solidarity International (CSI) hat heute gegenüber Politikern in den USA, in Deutschland und in der Schweiz eine Genozid- Warnung herausgegeben. In den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sind Bedingungen entstanden, die für dort lebende religiöse Minderheiten eine akute und lebensbedrohliche Gefahr darstellen.

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CSI hat heute vor einem drohenden Genozid an religiösen Minderheiten im Nahen und Mittleren Osten gewarnt. Mit Schreiben an US-Präsident Barack Obama, den deutschen Aussenminister Guido Westerwelle und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey fordert CSI dazu auf, in der politischen Bewertung des sogenannten „Arabischen Frühlings“ besonders auf das Schicksal von religiösen Minderheiten in der Region zu achten. Mit einer speziellen Petition fordert CSI den

US-Präsidenten dazu auf, in seiner bevorstehenden Rede zur Lage der Nation die gegen Minderheiten zutage tretenden Völkermord-Tendenzen zu thematisieren.

Nach Einschätzung von CSI stehen mehrere Millionen Menschenleben und die Zukunft einer bisher von religiösem Pluralismus geprägten Gesellschaft im Nahen und Mittleren Osten auf dem Spiel. Zu den bedrohten Minderheiten gehören unter anderem Christen, Juden, Baha’i, Jesiden, Sabäer und Ahmadis.

Faktoren, die das Risiko eines Genozids in der geschichtlichen Erfahrung begünstigen, sind in der Region zwischen Marokko und Pakistan in unterschiedlichem Ausmass vorhanden. Akut gefährdet sind nichtmuslimische Glaubensgemeinschaften im Irak, Iran und Sudan, in Syrien, Ägypten, Pakistan und in den palästinensischen  Gebieten.

Schon zu Jahresbeginn warnten der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy und der ehemalige Präsident des Libanons, Amin Gemayel, vor der sich abzeichnenden Gefahr.

CSI fordert die adressierten Politiker eindringlich dazu auf, sich für folgende Massnahmen einzusetzen:

1.  Aufforderung an den UNO-Generalsekretär, eine Genozid- Warnung herauszugeben und Präventivmassnahmen auf der Grundlage von Resolution 1366 des UN-Sicherheitsrates zu ergreifen;

2.  Subventionen für den Demokratisierungsprozess in der Region an Bedingungen zu knüpfen, die auf eine Überwindung des islamistischen Überlegenheitsdenkens zielen;

3.  Organisationen, welche die religiöse Diskriminierung vor Ort begünstigen, keinerlei Hilfsgelder mehr zur Verfügung zu stellen.

CSI-Geschäftsführer Benjamin Doberstein 044 982 33 33

 


 

Anzeichen für einen bevorstehenden Genozid im Nahen und Mittleren Osten

Völkermorde fanden durch die Jahrhunderte zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten statt. Vergleicht man die historischen und sozialen Gegebenheiten im Vorfeld der Gewalt, so lassen sich bestimmte Faktoren identifizieren, die einem Genozid über einen längeren Zeitraum vorausgehen und somit als Warnsignale dienen können. Dazu zählen insbesondere folgende Konstellationen:

1.  Ethnische oder religiöse Unterschiede werden aufgrund physischer Merkmale, Sprache und gruppenspezifischer Symbole in der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen.

2.  Es bestehen multi-religiöse und/ oder multi-ethnische Gesellschaften, gleichzeitig fehlt es jedoch an bedeutsamen Institutionen, die eine integrierende Wirkung entfalten.

3.  Es bestehen autoritäre Regierungstraditionen und es fehlt an rechtsstaatlichen Mechanismen.

4.  Die herrschenden Eliten sind stark verunsichert.

5.  Der Verdacht, dass die betroffenen religiösen oder ethnischen Minderheiten in Wirklichkeit Agenten einer politisch subversiven Macht sind, ist gesellschaftlich weit verbreitet.

6.  In der Gesellschaft ist eine rassistisch oder religiös diskriminierende Weltanschauung verbreitet, die eine utopische Vision von einer homogenen Gesellschaft als Basis für die staatliche Einheit umfasst.

7.  Es existieren rechtliche Normen oder soziale Gewohnheiten, die die Diskriminierung aufgrund von Rasse oder Religion unterstützen.

8.  Staatliche und nichtstaatliche Stellen verbreiten landesweit Hasspropaganda, die Mitglieder einer bestimmten religiösen oder ethnischen Gemeinschaft als minderwertig, als Fremdkörper oder als subhumane Kreaturen porträtiert.

9.  Es kommt zum Ausbruch von organisierter Gewalt durch Mobs oder einzelne Attentäter gegen Angehörige der

betroffenen verwundbaren religiösen oder ethnischen Gemeinschaft.

10.   Diskriminierung und Gewalt gegen die Mitglieder der betroffenen verwundbaren Minderheiten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure wird regelmässig abgestritten.

11.   Weitverbreitete Militarisierung der Gesellschaft und/oder massiver Einfluss nichtstaatlicher Terrorgruppen oder Milizen.

In den meisten Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sind einige, zum Teil sogar alle dieser Faktoren in unterschiedlichem Ausmass verwirklicht.

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