
Seit Juni 2009 ist die pakistanische Christin Asia Bibi im Gefängnis. Unschuldig, wie ein heute online publiziertes Urteil des Obersten Gerichtshofs von Pakistan festhält. CSI war Teil der internationalen Unterstützungskampagne und begrüsst den Freispruch. Wir fordern die pakistanische Regierung auf, die Sicherheit von Asia Bibi und ihrer Familie zu gewährleisten.
Nach der Gerichtsverhandlung vom 8. Oktober 2018 hat das Oberste Gericht von Pakistan heute auf seiner Website das 56-seitige Urteil publiziert. Endlich geschieht, was längst überfällig ist: Die pakistanische Christin Asia Bibi wird vollumfänglich freigesprochen. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht gelungen, die Anklage hinreichend zu beweisen.
Der Fall von Asia Bibi sorgte international wiederholt für grosses Aufsehen. Zahlreiche Führungspersonen aus Politik und Kirche – unter ihnen auch der Papst – hatten sich für sie eingesetzt. Auch CSI war Teil der internationalen Kampagne für ihre Freilassung und hat mehrfach zu Protestaktionen an die pakistanische Regierung aufgerufen. Ein CSI-Mitarbeiter besuchte Asia Bibis Familie in Pakistan. CSI dankt allen Personen, die sich für Asia Bibi eingesetzt haben.
Wir machen uns Sorgen um die Sicherheit von Asia Bibi und ihrer Familie. Sie stehen in Pakistan in grosser Gefahr, Opfer von Mobgewalt zu werden. Wir fordern die pakistanischen Behörden auf, ihre Sicherheit zu garantieren, solange sie noch in Pakistan sind.
Gemäss Art. 295 des pakistanischen Strafgesetzbuchs kann mit dem Tod bestraft werden, wer sich abfällig über den Propheten Mohammed oder den Koran äussert. Die Anschuldigung wegen Blasphemie ist ein Weg, um unliebsame Personen aus dem Weg zu räumen. Blasphemie-Gerüchte führen oft zu Mobgewalt, mehr als 50 Blasphemie-Verdächtige wurden von Mobs umgebracht.
Selbst Minderjährige und geistig Behinderte werden Opfer der Blasphemiegesetze, so 2012 die damals 14-jährige Rimsha Masih, über die auch in Schweizer Medien berichtet wurde. Religiöse Minderheiten wie die Christen und Ahmadis sind von Blasphemie-Anschuldigen überproportional betroffen.
Zu den Opfern der Blasphemiegesetze gehören auch die hohen Politiker Shahbaz Bhatti und Salman Taseer, die sich für Asia Bibis Freilassung eingesetzt hatten. Salman Taseer, muslimischer Gouverneur der Provinz Punjab, wurde am 4. Januar 2011 von seinem Leibwächter erschossen. Der christliche Minister für Minderheiten Shahbaz Bhatti wurde am 2. März 2011 in seinem Auto erschossen.
„Die Schlussfolgerung ist bestechend und unumgänglich: Die Staatsanwaltschaft konnte ihre Anklage gegen die Beschwerdeführerin (Asia Bibi) nicht soweit beweisen, dass jegliche berechtigte Zweifel ausgeräumt worden wären. Die Berufung ist deshalb zulässig. Die Verurteilung der Beschwerdeführerin und das Strafmass, wie sie von den Vorinstanzen ausgesprochen und bestätigt worden waren, sind aufgehoben. Sie wird freigesprochen, weil die Zweifel zu ihren Gunsten ausfallen (gemeint ist das Prinzip „im Zweifel für die Angeklagte“). Sie ist unverzüglich aus dem Gefängnis zu entlassen, sofern sie nicht wegen eines anderen Verfahrens eingesperrt bleiben muss.“
Urteil des Obersten Gerichtshofs von Pakistan (englisch): http://www.supremecourt.gov.pk/web/user_files/File/Crl.A._39_L_2015.pdf
Bisherige CSI-Berichterstattung zu Asia Bibi
CSI-Artikel vom 02.11.17: Asia Bibi seit acht Jahren eingesperrt
CSI-Artikel vom 13.10.16: Asia Bibi: Das Oberste Gericht verschiebt den Prozess
CSI-Artikel vom 07.10.16: Asia Bibi: Welche Entscheidung fällt das Oberste Gericht?
CSI-Artikel vom 23.07.15: Todesstrafe gegen Asia Bibi suspendiert
CSI-Artikel vom 09.02.14: Asia Bibi, gib nicht auf!
CSI-Artikel vom 12.10.12: Lappalie führt zu Todesurteil
CSI-Artikel vom 15.02.12: Jetzt oder nie
CSI-Artikel vom 25.11.11: Wann sieht Asia ihre fünf Kinder wieder?
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