Schon das Lesen der Bibel oder des Korans zuhause kann in Usbekistan zu einer drastischen Strafe führen. Religiöse Gruppen, die nicht den staatlichen Vorgaben entsprechen, werden verfolgt. Unter dem Vorwand der Extremismus-Bekämpfung kontrolliert der Staat jegliche Ausübung der Religion.
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In Usbekistan, wo 89 Prozent der Bevölkerung sunnitische Muslime und acht Prozent russisch-orthodoxe Christen sind, gilt verfassungsrechtlich die Religionsfreiheit. Der Islam ist hier vielfältig und gemässigt. Er zeichnet sich vielmehr durch gemeinschaftliche Praktiken und Traditionen aus als durch eine strenge Auslegung des Korans.
Zugleich wird sowohl der Islam als auch das Christentum vom Staat instrumentalisiert. Die Regierung schreibt vor, wie die Religion ausgeübt werden soll. Islamische und christliche Gruppen, die ihren Glauben ausserhalb der staatlich geförderten religiösen Institutionen praktizieren, werden kriminalisiert.
Wie ernst es der Staat damit meint, zeigt das Beispiel von Akmaljon Nigmatjanovich Rasulov. Der 27-jährige Kasache wollte am 23. März 2016 geschäftlich nach Usbekistan einreisen. An der Grenze fanden die Zöllner auf seinem Smartphone islamische Predigten und Koranverse. Am 21. Juli wurde Rasulov zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er versucht haben soll, verbotenes religiöses Material nach Usbekistan zu schmuggeln. Die Strafe wurde am 6. Dezember 2016 in zweiter Instanz bestätigt.
Verwandte machen sich Sorgen um den Gesundheitszustand des Verurteilten. Gegenüber der Menschenrechtsorganisation Forum 18 erklären sie: «Bei der ersten Gerichtsverhandlung sahen wir Brandwunden an seinen Füen. Wir sind überzeugt, dass er von Gefängniswärtern gefoltert wurde.»
Auch Christen wird in Usbekistan bei Besitz von angeblich «unerlaubtem religiösem Material» rasch der Prozess gemacht. Am 17. Mai 2016 führten die Polizei und der berüchtigte Geheimdienst NSS im Haus des Baptisten Stanislav Kim eine Razzia durch. Dabei beschlagnahmten sie Bibeln und christliche Literatur. Kim wurde dafür am 26. August 2016 zu zwei Jahren Arbeitserziehung verurteilt. Während dieser Zeit darf er seine Umgebung nicht verlassen und muss jeden Monat einen Fünftel seines Lohns dem Staat abgeben. «Zwei Jahre lang eine so hohe Bue zu zahlen ist viel zu hart, nur weil ich meine christlichen Bücher zuhause hatte.» In Usbekistan sind es vor allem protestantische Christen und Baptisten wie Kim, die bedrängt werden.
Die Einschränkung der Glaubensfreiheit in Usbekistan kommt beim Umgang mit religiösen Schriften besonders stark zum Ausdruck. Der Besitz einer Bibel oder eines Korans zuhause ist zwar erlaubt. Doch dürfen die Schriften nur an speziell «geweihten Orten», namentlich orthodoxen Kirchen und Moscheen, gelesen werden. Faktisch herrscht also ein Verbot für religiöse Literatur zuhause und an öffentlichen Orten.
Der vom Staat ausgeübte Druck ist dabei so gro, dass einige aus Angst ihre religiösen Bücher vernichten oder sie in staatlich registrierten Moscheen und Kirchen unterbringen. Wer beim Studieren von religiösen Schriften zuhause entdeckt wird, riskiert eine hohe Strafe.
Auch die Versammlungsfreiheit von religiösen Gruppen ist eingeschränkt. Menschen aller Glaubensrichtungen müssen sich bei religiösen Treffen zuhause oder in nicht registrierten Gebetshäusern vor Polizeirazzien fürchten. Dabei werden die Gläubigen nicht selten bedroht, verhaftet oder gar gefoltert. Für ihr brutales Vorgehen brauchen die Polizisten keine Strafe zu fürchten.
Religiöse Anlässe werden auch indirekt durch Überwachung gestört. So berichtet ein Christ, der anonym bleiben will: «Zehn Minuten vor Ende eines Gottesdienstes begannen die Geheimpolizisten drauen, jeden zu filmen, der die Kirche verliess.» Selbst Kinder werden drangsaliert. Immer wieder wird von Polizeirazzien in christlichen Kindercamps berichtet.
Häufig wird bei Polizeirazzien auf religiösen Veranstaltungen der Vorwurf der fehlenden Registrierung ins Feld geführt. Tatsächlich sind, abgesehen vom staatlich kontrollierten, sunnitischen Islam und der russisch-orthodoxen Kirche viele Religionsgemeinschaften nicht registriert. Die Hürden für eine staatliche Bewilligung sind so hoch, dass das Unterfangen fast aussichtslos ist: So müssen u. a. 100 erwachsene Personen gefunden werden, die sich öffentlich als Gründer der Gemeinschaft identifizieren. Diese 100 Gründer müssen dann eine immens hohe Gebühr bezahlen, total 50 Mal den minimalen Monatslohn.
Viele religiöse Gemeinschaften verzichten daher auf eine Registrierung, was laut internationalem Gesetz ihr Recht ist.
Bei den strikten Kontrollen und Razzien verweisen die staatlichen Behörden gerne auf die Terrorgefahr in Usbekistan. Wegen dem Auftauchen einiger islamistischer Gruppen warnen sie vor einer Sicherheitsbedrohung durch den Islam. Dies, obwohl die Mehrheit der usbekischen Muslime ihre Religion als Teil ihrer ethnischen Identität sieht und den fundamentalistischen Islam ablehnt. Auch nicht-orthodoxe Christen werden schnell in die Ecke der Radikalen gedrängt. «Unverständlicherweise fallen wir in die Kategorie von potenziell religiösen Extremisten», so ein usbekischer Pastor.
Die strikte Kontrolle von religiösen Praktiken zahlt sich für die Regierung kurzfristig aus. Doch zugleich könnten soziale Kräfte mit alternativen islamischen Ausdrucksformen entstehen, die den Extremismus befeuern. Durch die drastische Einschränkung der Religionsfreiheit könnte Usbekistan genau jene Geister rufen, die das Land versucht, im Keim zu ersticken.
Reto Baliarda
Your Excellency
The Republic of Uzbekistan’s Constitution grants freedom of religion to all citizens in your country. Nonetheless we frequently receive information on violent police raids, in which Christians and Muslims are intimidated and punished when they are practicing their own faith. We are very concerned about these raids. To meet in a private prayer group and to read the Bible or the Koran are activities which are normally protected by the freedom of religion, as enshrined in Article 18 of the United Nations Declaration of Human Rights.
We understand that the state needs to protect its citizen from sectarian violence. However we also ask you to respect the principle of proportionality and to instruct law enforcement agencies accordingly. In particular, we ask you to investigate the cases of Akmaljon Nigmatjanovich Rasulov and Stanislav Kim in accordance with human rights standards.
Die Verfassung der Republik Usbekistan gewährt allen Bürgern Ihres Landes Religionsfreiheit. Dennoch erfahren wir immer wieder, wie Christen und Muslime bei Polizeieinsätzen eingeschüchtert und bestraft werden, weil sie ihren persönlichen Glauben praktizieren möchten. Das beunruhigt uns sehr. Treffen in privaten Gebetsgruppen und das Lesen der Bibel oder des Korans sind grundsätzlich durch die in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Religionsfreiheit geschützt.
Wir haben Verständnis für den grundsätzlichen Schutzauftrag des Staates, seine Bürger vor religiös motiviertem Terror zu schützen. Doch wir fordern Sie auch auf, den Grundsatz der Verhältnismäigkeit zu beachten und die Vollzugsbehörden entsprechend zu instruieren. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie insbesondere, die Fälle von Akmaljon Nigmatjanovich Rasulov und Stanislav Kim unter Wahrung der Menschenrechte zu überprüfen.
Usbekistan ist ein Land mit einem reichen Erbe. Auch die religiöse Vielfalt trägt zu diesem reichen Erbe bei.
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