Wann ist eine Konversion durch Anreiz problematisch?

Mit dem Anti-Konversionsgesetz soll die Bekehrung vom Hinduismus zu einer anderen Religion verhindert werden, so die indische CSI-Partnerin Chaya Kumar. Die Menschenrechtsanwältin stört sich u.a. daran, dass selbst Neubekehrte mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen.

ind170302

Am Kongress «Christenverfolgung heute» im süddeutschen Schwäbisch Gmünd thematisierte Chaya Kumar (Name geändert) die Einschränkung der Religionsgesetze auf die Glaubensfreiheit in Indien. Eine Ursache für die zunehmende Gewalt von hinduistischen Mobs gegen Andersgläubige sieht sie im Anti-Konversionsgesetz, wonach eine konvertierte Person für ihren neuen Glauben die Genehmigung der zuständigen Behörde benötigt. Das Gesetz, das derzeit in neun indischen Bundesstaaten gilt, habe eine abschreckende Wirkung aufs Evangelium. Denn bei «Zuwiderhandlung» drohe den Betroffenen eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren.

Chaya erklärte, dass gemäss dem Anti-Konversionsgesetz niemand eine Person von einem Glauben zu einem anderen bekehren darf, sei es durch Gewaltanwendung, Betrug oder Anreiz. Auch dürfe niemand eine solche Bekehrung unterstützen.

Was auf den ersten Blick vernünftig klingen möge, nehme in der Anwendung oft groteske Züge an. Dies vor allem, wenn Vorwürfe der Bekehrung durch Anreiz im Raum stünden. «Wenn beispielsweise nicht-christliche Kinder bei einem christlichen Anlass Geschenke wie Stifte und Hefte erhalten oder ein Christ über das Paradies nach dem Tod spricht, wird dies schnell als Bekehrungsversuch durch Anreiz gewertet», bemängelt sie.

Für die Menschenrechtsanwältin ist es unverständlich, dass selbst die konvertierte Person mit einer langen Gefängnisstrafe rechnen müsse, falls ihre Bekehrung gegen das Anti-Konversionsgesetz «verstossen» würde.

Hindus nicht betroffen

Chaya stört sich auch daran, dass das Anti-Konversionsgesetz nur bei Bekehrungen von Hindus zu einer anderen Religion angewendet werde, während die Rückbekehrung zum Hinduismus kein Problem sei, weil dieser als «ursprüngliche Religion» der Inder erachtet werde. «Dabei ist die indische Gesellschaft seit Jahrhunderten multireligiös. Auch Christen gibt es seit Beginn der neuen Zeitrechnung, hatte doch der Apostel Thomas meine Heimat besucht.»

Chaya Kumar leitet ein landesweites Netzwerk von christlichen Juristen, die sich für die Rechte von angeschuldigten Christen einsetzen, und wird dabei seit Jahren von CSI unterstützt.

Reto Baliarda

 

«Eindrücklich»

«Eindrücklich»

Thorsten Heidt, aus Waldenburg in Baden Württemberg hat das Referat von Chaya Kumar verfolgt: «Ich fand es toll, dass sie reale Beispiele nannte. Bewegt hat mich v.a. die Geschichte mit 60 Kindern auf dem Weg in ein christliches Lager, die von Hindus aus dem Zug herausgezogen wurden und dann zur Polizeiwache mussten. Schlimm war dabei, dass die Eltern, die ihre Kinder abholen wollten, inhaftiert wurden. Eindrücklich, wie sie trotz wochenlanger Inhaftierung an ihrem Glauben festgehalten haben.»
Ihr Kommentar zum Artikel

Wir freuen uns, wenn Sie hierzu eine Rückmeldung oder Ergänzung haben. Themenfremde, beschimpfende oder respektlose Kommentare werden gelöscht.

Kommentar erfolgreich abgesendet.

Der Kommentar wurde erfolgreich abgesendet, sobald er von einem Administrator verifiziert wurde, wird er hier angezeigt.