06. Oktober 2016

Lebenslängliche Haft für die Mörder von Malatya

Fünf Islamisten wurden vom Gericht in der südtürkischen Stadt Malatya am 28. September 2016 zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie hatten die evangelischen Christen Tilmann Geske, Ugur Yüksel und Necati Aydin ermordet. Wegen Fluchtgefahr wurden die Täter am 29. September 2016 verhaftet. Die Angehörigen der Opfer sind erleichtert.

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Dieses Verbrechen hatte die Christen weltweit schockiert: Am 18. April 2007 dringen die fünf Islamisten Emre Günaydin, Salih Gürler, Cuma Özdemir sowie Abuzer Yildrim und Hamit Ceker ins Büro des christlichen Verlags Zirve ein. Zuerst fesseln sie die drei anwesenden Christen, den deutschen Lehrer Tilmann Geske und die beiden Konvertiten Ugur Yüksel und Necati Aydin. Dann werden die Opfer über ihre christlichen Aktivitäten verhört, gefoltert und schliesslich auf grausame Art umgebracht: Die Islamisten schneiden ihnen die Kehle durch.

Täter zeigten keine Reue

Die Polizei nahm die fünf Tatverdächtigen, die damals 19 und 20 Jahre jung waren, kurze Zeit später fest. Dabei schienen die Täter keine Reue zu zeigen. Einer der fünf bemerkte, dass sie den Mord für ihr Land begangen hätten. Ins gleiche Horn bliesen die Verteidiger der Tatverdächtigen. Sie versuchten schon gar nicht, den Mord abzustreiten. Vielmehr insistierten sie, dass die tödlichen Übergriffe ihrer Mandanten ein Versuch gewesen sei, die schädlichen Aktivitäten der christlichen Missionare zu stoppen. Diese würden die Türkei und die Ehre des Islams zerstören.

Zermürbender Prozess

Es folgte ein jahrelanger Prozess, der von internen politischen Machtkämpfen geprägt war. Bis zum Urteilsspruch am 28. September 2016 wurden 115 Gerichtsverhandlungen zu diesem grausamen Tötungsdelikt abgehalten. Kommt dazu, dass die Richter und Staatsanwälte in diesem Mordprozess mehrfach ausgewechselt wurden. Diese Umstände waren für die Angehörigen und Freunde der Opfer zermürbend.

Entlassungen lösten grosse Ängste aus

Noch verheerender für die christliche Gemeinschaft in der Türkei war die Nachricht vom 10. März 2014: Die fünf Tatverdächtigen wurden aus der Untersuchungshaft entlassen. Dies aufgrund einer Gesetzesreform, durch welche die maximale Dauer einer vorläufigen Festnahme von zehn auf fünf Jahre herabgesetzt wurde. Bei den Angehörigen hatte die Nachricht über die Freilassung Angst und Verunsicherung ausgelöst. Die Tatverdächtigen hatten sie zuvor mehrmals bedroht. Dass drei der Verdächtigen nach der bedingten Entlassung elektronische Fussfesseln tragen mussten und die anderen zwei unter Hausarrest gestellt wurden, konnte die Ängste und Sorgen der Angehörigen auch nicht lindern.

Besonders stark litt die Frau von Gökhan Talas, einem Zeugen der Bluttat und Freund der drei Opfer. Die Nachricht über die Freilassung hatte bei ihr einen Nervenzusammenbruch zur Folge. Sie musste hospitalisiert werden.

Festnahme nicht unmittelbar nach der Verurteilung

Für die verängstigten Christen in der Türkei war der Urteilsspruch am 28. September 2016 zunächst ein weiterer Schlag ins Gesicht. Zwar wurden alle fünf zu lebenslänglicher Haft ohne Chance auf Bewährung verurteilt. Doch nach der Verurteilung konnten die fünf den Gerichtssaal als freie Männer verlassen und hätten dann erst nach dem Berufungsverfahren inhaftiert werden sollen.

Nun wurden die fünf Islamisten trotzdem am darauffolgenden Tag verhaftet. Staatsanwalt Burhanettin Olgun hatte die Festnahme gefordert, weil seiner Ansicht nach bei den Tätern Fluchtgefahr bestand.

Freunde der drei getöteten Christen sind erleichtert. «Es geht uns jetzt viel besser. Sie sitzen im Gefängnis. Wir fühlen uns dadurch sicherer», so Gökhan Talas.

Susanne Geske, die Witwe von Tilmann Geske, hatte am Kongress über Christenverfolgung in Schwäbisch-Gmünd von November 2015 mitgeteilt, dass Gott ihr es geschenkt habe, keine Hassgedanken zu hegen. Auch sei sie dankbar, dass ihre drei Kinder fest im christlichen Glauben stehen würden. msn/wwm/fides/kathnet

Reto Baliarda

 


 

14 Angeklagte wurden freigesprochen

Insgesamt waren 21 Verdächtige im Zusammenhang mit dem Verbrechen angeklagt worden. Zu ihnen gehörten ein Oberst und ein Major, die zu 13 Jahren und neun Monaten bzw. 14 Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt wurden. Sie sollen Dokumente gefälscht und Geheimnisverrat begangen haben. Das Gericht sprach insgesamt 14 Angeklagte sprach das Gericht frei.

 

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