08. Februar 2017

Schweizer Sanktionen haben „negative Konsequenzen“ für syrische Bevölkerung, sagt Bundesrat Schneider-Ammann

Die Schweiz trägt die Sanktionen gegen Syrien vollumfänglich mit. Das stellt die Schweizer Neutralität, den Freihandel und eine lange humanitäre Tradition in Frage. Denn unter den Sanktionen leidet vor allem die syrische Zivilbevölkerung. Bundesrat Schneider-Ammann nimmt am 31. Januar 2017 in einem Brief an CSI Stellung. CSI fordert, dass eine Überprüfung der humanitären Folgen der Schweizer Sanktionen erfolgt und die Ergebnisse öffentlich gemacht werden.

Hauptstadt-Bern

Bundesrat Schneider-Ammann anerkennt am 31. Januar 2017 in einem Brief an Christian Solidarity International (CSI), dass die Sanktionen der Schweiz „negative Konsequenzen“ für die syrische Zivilbevölkerung haben. Allerdings dürfte es „in vielen Fällen sehr schwierig sein, die negativen Konsequenzen des Bürgerkrieges, der Präsenz des selbsternannten Islamischen Staates und der Sanktionen für die Zivilbevölkerung auseinanderzuhalten“, erklärt Schneider-Ammann. Es bleibt unklar, ob diese wirtschaftlichen Zwangsmassnahmen der syrischen Bevölkerung verhältnismässig mehr oder weniger schaden als die Gewalt der militärischen Akteure.

Die EU folgt Washington und die Schweiz folgt der EU

Zu Beginn des Syrienkriegs 2011 verhängten die USA und die EU Wirtschaftssanktionen gegen Syrien, die in den Folgemonaten massiv verschärft wurden. Der ehemalige US-Präsident Barack Obama sprach von einem Sanktionsprogramm „noch nie dagewesenen Ausmasses“. Diese Sanktionen sind ein Bestandteil von Washingtons politischem Bestreben, einen Regimewechsel in Syrien zu erzwingen. Inzwischen sind die Sanktionen so umfassend, dass sie längst nicht mehr nur gegen die syrische Regierung gerichtet sind.

Während sich die EU mit ihren Sanktionen der Politik und Führung Washingtons anschloss, folgte die Schweiz am 18. Mai 2011 der EU und übernahm deren Sanktionsmassnahmen vollumfänglich. Die Schweiz trägt seither auch alle Verschärfungen mit, was drei Grundpfeiler der schweizerischen Aussenpolitik in Frage stellt: die Neutralität, den Freihandel und die lange humanitäre Tradition der Schweiz.

Schweizer Sanktionen verfehlen als Kollektivstrafe ihr Ziel

Mit seinem Brief vom 31. Januar 2017 antwortet Bundesrat Schneider-Ammann auf ein Schreiben von CSI vom 15. Dezember 2016. CSI zeigte sich darin besorgt über die humanitären Auswirkungen dieser ohne UNO-Mandat verhängten Wirtschaftssanktionen, die als Kollektivstrafe gegen das syrische Volk wirken. Damit sind diese Zwangsmassnahmen möglicherweise ein direkter Verstoss gegen Artikel 33 der IV. Genfer Konvention. CSI verwies diesbezüglich auf einen von der DEZA finanzierten UNO-Bericht, demzufolge die Sanktionen „ein Hindernis für die zielgerichtete und schnelle Lieferung von humanitärer Hilfe“ darstellten und mit ihren „vernichtenden wirtschaftlichen und humanitären Folgen“ eine „neue Katastrophe“ nach sich ziehen könnten.

Gemäss Bundesrat Schneider-Ammann reagiere die Schweiz mit ihren Sanktionen „auf die gravierenden Menschenrechtsverletzungen“ seitens der syrischen Regierung während der Aufstände des „Arabischen Frühlings“. Die Sanktionen haben jedoch keine Verbesserungen für das syrische Volk erreichen können. Stattdessen mehren sich die Hinweise darauf, dass sie massgeblich zur Abwertung der syrischen Währung, zur Arbeitslosigkeit, dem Zusammenbruch des öffentlichen Gesundheitswesens und damit zur Massenauswanderung nach Europa und in die Nachbarländer beitragen.

Es braucht Überprüfung der humanitären Konsequenzen

Das Zusammenwirken von bewaffnetem Konflikt und Wirtschaftssanktionen dauert nun bald sechs Jahre an. Nach einer Schätzung des UNO-Sondergesandten für Syrien, Staffan de Mistura, sind bislang rund 400 000 Personen ums Leben gekommen. Zugleich verunmöglichen die Sanktionen die Einfuhr von Materialien, die für den Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur des Landes nötig wären. Bundesrat Schneider-Ammann liefert in seinem Brief keine überzeugenden Anhaltspunkte dafür, dass die Schweizer Sanktionen die humanitäre Krise in Syrien in irgendeiner Form zum Besseren gewendet hätten.

CSI schätzt das finanzielle Engagement der Schweiz – das Bundesrat Schneider-Ammann zufolge im Jahr 2017 von 50 Mio. auf 66 Mio. Franken erhöht wird – für die notleidende syrische Bevölkerung sehr. Dennoch ist CSI beunruhigt, denn Symptombekämpfung allein hat bislang zu keinem für die syrische Zivilbevölkerung tragbaren Ergebnis geführt. CSI appelliert deshalb nachdrücklich an den Bundesrat:

  1. die Sanktionspolitik der Schweiz im Hinblick auf ihre humanitären Folgen strategisch zu überprüfen,
  2. die humanitären Auswirkungen der Sanktionen auf die syrische Zivilbevölkerung systematisch zu überwachen und
  3. die Ergebnisse von Überprüfung und Überwachung öffentlich zu machen.

Weitere Informationen

Antwort von Bundesrat Schneider-Ammann, 31.01.2017 (PDF)

Brief von CSI an Bundesrat Schneider Ammann, 15.12.2016 (PDF)

Von der DEZA finanzierter UNO-Bericht, 16.05.2016 (PDF)

Kontakt

Alexandra.Campana@csi-schweiz.ch, Tel. 044 982 33 70

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