25. September 2021

Zwei Menschenrechtsaktivistinnen freigelassen – andere bleiben inhaftiert

Samar Badawi und Nassima al-Sada sind endlich frei. Die beiden saudischen Menschenrechtsaktivistinnen, die im Sommer 2018 verhaftet worden waren, wurden Ende Juni 2021 freigelassen. Doch andere Aktivistinnen sind in dem sunnitischen Königreich weiterhin zu Unrecht inhaftiert.

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Israa Al-Ghomgham wurde dieses Jahr zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. chgo

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Badawi und al-Sada, die sich beide für die Rechte der Frauen in Saudi-Arabien einsetzen, hatten fast drei Jahre im Gefängnis verbracht und wurden nach Ablauf ihrer Haftzeit freigelassen, so die in London ansässige saudische Menschenrechtsorganisation ­ALQST. Die beiden wurden im Juli 2018 zusammen mit über einem Dutzend anderer Aktivistinnen festgenommen und wegen Schädigung saudischer Interessen angeklagt. Die Verhaftungen erfolgten im Rahmen einer von der Regierung durchgeführten Razzia gegen friedliche Dissidenten.

Engagierte Frauen

Badawi engagierte sich für die Freilassung des mittlerweile von ihr geschiedenen Ehemannes, des Menschenrechtsanwalts Waleed Abu al-Khair. Sie forderte zudem, dass auch ihr Bruder, der Blogger Raif Badawi, aus dem Gefängnis entlassen wird. CSI hat mehrfach gegen die Inhaftierung von Raif Badawi protestiert, der eine 10-jährige Haftstrafe wegen Beleidigung des Islam verbüsst.

Al-Sada setzte sich nicht nur für die Rechte von Frauen ein – darunter das Recht, Auto zu fahren – sondern auch für ein Ende des männlichen Vormundschaftssystems. Zudem stand sie für die Rechte der schiitischen Minderheit ein, der sie angehört.

Seit 2015 weggesperrt

Während die Freilassung von Samar Badawi und Nassima al-Sada zu begrüssen ist, bleiben viele andere saudische AktivistInnen hinter Gitter. Dazu gehört Israa al-Ghomgham, die im Februar 2021 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Die 32-Jährige befindet sich seit 2015 in Haft. Sie und ihr Ehemann wurden festgenommen, weil sie an friedlichen Protesten für die Rechte der schiitischen Minderheit teilgenommen hatten. Nach Verbüssung ihrer achtjährigen Haftstrafe droht al-Ghomgham ein Reiseverbot für weitere acht Jahre. Sie hat das Recht, gegen ihr Urteil Berufung einzulegen.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe gegen al-Ghomgham gefordert, womit sie die erste Frau gewesen wäre, die in Saudi-Arabien wegen politischen Engagements hingerichtet worden wäre. Nach internationalen Protesten wurde diese Forderung im Jahr 2019 fallen gelassen.

Es besteht jedoch Besorgnis über das Befinden von al-Ghomgham, die über Misshandlungen im Gefängnis geklagt hat. Einige der 2018 inhaftierten Frauen geben an, Opfer von Folter geworden zu sein.

Morven McLean

Weiterer Bericht

Lassen Sie die Menschenrechtsaktivistinnen frei!

 

 

 

 

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Der Protest wurde 4 mal unterzeichnet.
Appelltext anzeigen
His Majesty King Salman bin Abdulaziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
Kingdom of Saudi Arabia

Your Majesty
While welcoming the release of women’s rights campaigners Samar Badawi and Nassima al-Sada at the end of their prison terms (for harming Saudi interests), I wish to express my concern over the continuing detention of Israa al-Ghomgham, who has been in custody since 2015 and who was sentenced to eight years’ imprisonment in February 2021. I call on Saudi Arabia to release without delay all women and men who have been unjustly imprisoned for standing up for their political and religious rights and for taking part in peaceful protests.
Yours sincerely


Wir begrüssen zwar die Freilassung der beiden Menschenrechtsaktivistinnen Samar Badawi und Nassima al-Sada nach Ablauf ihrer Haftstrafe (wegen Schädigung saudischer Interessen). Zugleich möchten wir unsere Besorgnis über die anhaltende Inhaftierung von Israa al-Ghomgham zum Ausdruck bringen, die sich seit 2015 in Gewahrsam befindet und im Februar 2021 zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Ich fordere Saudi-Arabien auf, unverzüglich alle Frauen und Männer freizulassen, die zu Unrecht inhaftiert wurden, weil sie für ihre politischen und religiösen Rechte eintreten und sich an friedlichen Protesten beteiligen.
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