Joseph Shahbazian

Der armenische Pastor verbüsst eine 10-jährige Haftstrafe, weil er in seinem Haus Gottesdienste abgehalten hat. Im Februar 2023 entschied der Oberste Gerichtshof, dass sein Verfahren wieder aufgenommen werden soll. Am 24. Mai wurde seine Strafe von einem Berufungsgericht auf zwei Jahre reduziert. Am 13. September wurde er freigelassen, nachdem er unerwartet begnadigt worden war.
Joseph Shahbazian
Joseph Shahbazian verbüsste eine 10-jährige Haftstrafe. Article 18

Profil

Land: Iran
Inhaftiert: 30. August 2022
Aus der Haft entlassen: 13. September 2023

Gebetspunkte:

  • danken wir Gott für die Freilassung von Joseph Shahbazian
  • beten wir, dass Gott ihm hilft, sich von seiner Gefangenschaft zu erholen
  • beten wir für die rund ein Dutzend iranischen Christen, die derzeit wegen ihrer Mitgliedschaft in oder der Leitung von Hauskirchen zu Haftstrafen oder Verbannung verurteilt wurden

Updates

2023

Der iranisch-armenische Pastor Joseph Shahbazian wurde nach 13 Monaten im Teheraner Evin-Gefängnis „begnadigt“ und am 13. September 2023 freigelassen. Der Pastor war während seiner Inhaftierung krank. Es ist nicht bekannt, ob er wegen seiner Krankheit begnadigt wurde.

Bei einer erneuten Verhandlung am 24. Mai bestätigte das Gericht die Verurteilung nach Artikel 498 des islamischen Strafgesetzbuchs wegen Gründung einer Gruppe, die die nationale Sicherheit gefährdet, verringerte jedoch die Haftstrafe und zog eine zusätzliche Strafe von zwei Jahren interner Verbannung zurück. Andere Zusatzstrafen bleiben bestehen – ein zweijähriges Verbot der Mitgliedschaft in politischen oder sozialen Gruppen und ein zweijähriges Verbot von Auslandsreisen.

In einem Urteil vom 25. Februar hat der Oberste Gerichtshof des Iran entschieden, dass das Verfahren von Joseph Shahbazian, der eine 10-jährige Haftstrafe verbüsst, weil er in seinem Haus Gottesdienste abgehalten hat, wieder aufgenommen werden soll.

Das Urteil wurde dem Anwalt von Joseph Shahbazian am 13. März mitgeteilt.

In ihrer kurzen Stellungnahme erklären die Richter, dass nach Prüfung seines Falles die Höchststrafe von 10 Jahren «nicht angemessen» sei, da sowohl das Revolutions- als auch das Berufungsgericht «keine Beweise» dafür vorgelegt hätten, dass Shahbazian der Anführer der Gruppe war.

2022

  • Juni: das Teheraner Revolutionsgerichts verurteilt Shahbazian zu 10 Jahren Gefängnis wegen «Gründung oder Leitung einer Organisation, die darauf abzielt, die nationale Sicherheit zu stören» (Art. 498).
  • August: ein Teheraner Berufungsgericht lehnt die Berufung von Shahbazian ab.
  • August: Shahbazian hat seine Strafe im Evin-Gefängnis angetreten.

2020

  • Juni: Die Behörden verhafteten Shahbazian, einen Hauskirchenleiter, nach Razzien in Hauskirchen in mehreren Städten.
  • August: Shahbazian wurde gegen Kaution freigelassen.