Bundesrat antwortet auf die Interpellationen von Streiff und Wehrli

Das Leid der Christen in Sri Lanka und Nigeria hatte die beiden NationalrätInnen Marianne Streiff (EVP) und Laurent Wehrli (FDP) dazu veranlasst, eine Interpellation einzureichen. Der Bundesrat teilt die Sorgen der beiden. Ein UNO-Sondermandat für Nigeria lehnt er jedoch ab.

Ein christliches Opfer der Fulani in der Nähe von Jos.

In ihrem Vorstoss «Schutz der religiösen und ethnischen Minderheiten in Sri Lanka» (Interpellation 21.4040) wollte die Berner Nationalrätin Marianne Streiff vom Bundesrat u.a. wissen, welche Schritte von der Landesregierung auf der bilateralen und multilateralen Ebene unternommen werden, damit der Schutz der Menschenrechte auch für die religiösen und ethnischen Minderheiten in Sri Lanka garantiert ist.

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass er die Entwicklung der Menschenrechte in Sri Lanka mit Besorgnis beobachte: «Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bleiben meist ungeahndet, und die Rechte der religiösen und ethnischen Minderheiten stehen unter Beschuss.»

Der Bundesrat habe die Regierung Sri Lankas aufgerufen, die Empfehlungen der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte zur Verbesserung der Menschenrechtssituation umzusetzen. Ferner würde die Schweiz in bilateralen Kontakten mit Sri Lankas Regierung und der Opposition regelmässig auf die Rechte der ethnischen und religiösen Minderheiten hinweisen und dazu auffordern, die politischen Beteiligungsmöglichkeiten der Minderheiten zu stärken.

Nigeria: Menschenrechte verbessern

Der Waadtländer Nationalrat Laurent Wehrli wollte in seinem Vorstoss «Gewalt, Entführungen und Straffreiheit in Nigeria. Welche Verpflichtungen hat die Schweiz?» (Interpellation 21.4049) u.a. in Erfahrung bringen, was im Rahmen des Menschenrechtsdialogs angesprochen wurde, den die Schweiz seit 2011 mit Nigeria führe. Auch interessiert ihn, was man zum Schutz der Nigerianer beitragen könne. Und könnte sich die Schweiz beim UNO-Menschenrechtsrat für die Ernennung eines unabhängigen Experten für die Menschenrechte in Nigeria einsetzen?

Im von Wehrli erwähnten Menschenrechtsdialog würden die Herausforderungen der Polizei und des Strafvollzugs thematische Schwerpunkte bilden, so der Bundesrat. Zudem wurden Weiterbildungs-Projekte für PolizistInnen, Gefängnispersonal, RichterInnen und weiteren Akteuren der Justiz lanciert. Das Ziel sei, die Umsetzung nationaler Gesetze und die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards zu verbessern.

Die Schweiz engagiert sich ferner mit einem friedenspolitischen Programm. So werden muslimische Gelehrte ermutigt, Botschaften zur Prävention von Extremismus zu entwickeln und zu verbreiten.

Der Bundesrat gesteht zudem, dass die Zunahme der bewaffneten Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, deren Ursachen zahlreich seien, besorgniserregend sei. Dennoch sei derzeit kein UNO-Sonderverfahren zu Nigeria im Gang. Die Schweiz plane auch nicht, sich für die Schaffung eines entsprechenden Mandats einzusetzen.

Reto Baliarda

Ihr Kommentar zum Artikel

Wir freuen uns, wenn Sie hierzu eine Rückmeldung oder Ergänzung haben. Themenfremde, beschimpfende oder respektlose Kommentare werden gelöscht.


The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.

Kommentar erfolgreich abgesendet.

Der Kommentar wurde erfolgreich abgesendet, sobald er von einem Administrator verifiziert wurde, wird er hier angezeigt.